Verkehrsregeln in Fahrradstraßen:
- Fahrradstraßen dürfen nur vom Radverkehr befahren werden.
- Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, sofern dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h für alle Fahrzeuge.
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Sonst ist dies nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
- Es gelten die allgemeinen Verkehrs- und Vorfahrtsregeln.
Nachfolgend sind hier die existierenden Fahradstraßen Bayreuths aufgelistet:
Autos und Motorräder dürfen hier auch fahren, wie aus dem Zusatzzeichen ersichtlich wird.
Hier handelt es sich um eine Einbahnstraße. Autos und Motorräder dürfen die Straße auch befahren, wie aus dem Zusatzzeichen ersichtlich wird.
Für ein korrektes Verkehrsschild am Ende der Fahrradstraße – Zeichen 244.2 (Ende einer Fahrradstraße) – hat es wohl nicht mehr gerreicht.
Wie man sieht, ist die komplette Fahrradstraße als Vorfahrtsstraße ausgeschildert. Ob das rechtlich so überhaupt zulässig ist, darf bezweifelt werden, da die Fahrradstraße im Gebiet einer Tempo-30-Zone liegt. Wahrscheinlich wollen die Verantwortlichen so die gedachte Radverkehrsverbindung Universität – Innenstadt etwas aufwerten. Jedenfalls kann man durch die Fahrradstraße fahren, ohne auf Rechts-vor-Links achten zu müssen.
Auf den Bildern ist ersichtlich, dass alle Fahrradstraßen für PKW und Motorradfahrer freigegeben sind und außerdem links-, rechts- oder beidseitig geparkt werden darf. Somit geht der Sinn einer Fahrradstraße ziemlich verloren. Da kann man es auch gleich bei einer Tempo-30-Zone belassen.
Schöner macht es z. B. Leipzig. Sowas wäre hier auch ganz nett.
Habe ich eine Fahrradstraße vergessen? Hinterlasst mir einen Kommentar.
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