Vor einigen Tagen habe ich über den „Schilderstreich“ auf dem Nordring geschrieben.
Jetzt wird die restliche Führung des Radverkehrs auf dem Nordring in Augenschein genommen.
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Vor einigen Tagen habe ich über den „Schilderstreich“ auf dem Nordring geschrieben.
Jetzt wird die restliche Führung des Radverkehrs auf dem Nordring in Augenschein genommen.
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Die Rheinstraße verläuft ab Kreuzung Preuschwitzer Straße vierspurig bis zum Kreisel, an dem auch die Neckarstraße entlangführt.
Milde ausgedrückt, gibt es auf der Rheinstraße anscheinend eine Erfordernis kurze Abschnitte mit einer Radwegbenutzungspflicht auszustatten. Man könnte auch sagen, dass Willkür diese Benutzungspflicht treffender beschreibt.
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Der Nordring in Bayreuth ist auch so eine Straße, an der man den Stellenwert des Radverkehrs in dieser Stadt erkennt. Nämlich: Irgendwie und irgendwo werden diese komischen Radfahrer schon fahren, Hauptsache sie stören nicht den RICHTIGEN Verkehr.
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Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg zwischen Neuhaidhof und Althaidhof auf der Staatsstraße 2120 (in der Nähe von Creußen) mit ca. 160 Meter Länge. Wer denkt sich sowas gefährliches aus?
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