Verkehrsregeln in Fahrradstraßen:
- Fahrradstraßen dürfen nur vom Radverkehr befahren werden.
- Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, sofern dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h für alle Fahrzeuge.
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Sonst ist dies nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
- Es gelten die allgemeinen Verkehrs- und Vorfahrtsregeln.
Nachfolgend sind hier die existierenden Fahradstraßen Bayreuths aufgelistet:
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