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Benutzungspflichtiger Radweg bei Creußen

Radweg Neuhaidhof

Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg zwischen Neuhaidhof und Althaidhof auf der Staatsstraße 2120 (in der Nähe von Creußen) mit ca. 160 Meter Länge. Wer denkt sich sowas gefährliches aus?

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Veröffentlicht unter Bayreuther Umland, Beschilderung, Radwege Getagged mit: , ,

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Bilda aus Schilda

Auf Fuß- und Radwegen darf man sowieso nicht reiten. VZ 258 (Verbot für Reiter) überflüssig.
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Der Fuß- und Radweg führt in den Zaun, oder wohin?
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Erstmal anhalten und durchlesen.
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So sieht bei uns eine Baustellenabsicherung zwei Tage nach einem Unfall aus.
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Eine Querungshilfe für Radfahrer soll das laut Stadt sein. Ok...
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