Die Stadt Bayreuth hat im Sommer diesen Jahres eine Broschüre zum Radverkehr veröffentlicht.
Darin enthalten sind die verschiedenen Radverkehrsführungen und ihre rechtlichen Regelungen. Ebenso wird die Radwegbenutzungspflicht erklärt und Ansprechpartner verschiedener Ämter mit ihren Aufgaben werden mit Adressen, Telefonnummern und E-Mail Adressen aufgeführt.
Außerdem wird an Autofahrer appelliert beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
Bei einem Satz zur Radwegbenutzungspflicht habe ich mich allerdings gefragt, wann das endlich flächendeckend geprüft wird:
“Dementsprechend ist die Stadt Bayreuth verpflichtet, alle Radwege unter diesen Kriterien neu zu prüfen und ggf. Änderungen vorzunehmen.”
Anzumerken ist noch, dass die allgemeine Radwegbenutzungspflicht schon 1997 aufgehoben wurde und nicht erst im Jahr 2010 wie auf dem Faltblatt beschrieben. Die Stadt hatte also schon 17 Jahre Zeit die Radwege auf Benutzungspflicht hin zu überprüfen.
Insgesamt ist die Broschüre gut gelungen und gibt die rechtlichen Regelungen rund um Radwege und Benutzungspflicht wieder.
Viele Menschen wissen einfach nicht, wann ein Radfahrer einen Radweg benutzen muss und wann nicht. Um dieses Missverständniss aufzuklären, ist der Flyer super geeignet.
Leider hat die Broschüre nicht viel Aufmerksamkeit bekommen. Vielleicht sollte die Stadt jedem Haushalt ein Exemplar zustellen oder als Faltblatt in die Tageszeitung beilegen. Dann hätte man viele Mitbürger erreicht.
Die Stadt Herford hat übrigens eine ähnliche Pressemitteilung veröffentlich, wo es um die Radwegbenutzungspflicht geht. Dort sind sogar 3 Hinweise an Autofahrer aufgeführt.
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