Benutzungspflichtiger Radweg bei Creußen

Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg zwischen Neuhaidhof und Althaidhof auf der Staatsstraße 2120 (in der Nähe von Creußen) mit ca. 160 Meter Länge. Wer denkt sich sowas gefährliches aus?

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Radweg Althaidhof

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Althaidhof: 49.828958, 11.631668
Neuhaidhof: 49.827588, 11.631947

Hier von Neuhaidhof Richtung Althaidhof. Die Beschilderung (Zeichen 1000-33), dass hier Radverkehr entgegenkommen kann, fehlt.
Radweg Neuhaidhof

Von Althaidhof Richtigung Neuhaidhof. Man muss für 160 Meter zweimal die Fahrbahn kreuzen. Sicherheit sieht anders aus.
Radweg Althaidhof

Veröffentlicht unter Bayreuther Umland, Beschilderung, Radwege Getagged mit: , ,

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Bilda aus Schilda

Auf Fuß- und Radwegen darf man sowieso nicht reiten. VZ 258 (Verbot für Reiter) überflüssig.
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Erstmal anhalten und durchlesen.
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Eine Querungshilfe für Radfahrer soll das laut Stadt sein. Ok...
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Der Fuß- und Radweg führt in den Zaun, oder wohin?
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So sieht bei uns eine Baustellenabsicherung zwei Tage nach einem Unfall aus.
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