Die Rheinstraße verläuft ab Kreuzung Preuschwitzer Straße vierspurig bis zum Kreisel, an dem auch die Neckarstraße entlangführt.
Milde ausgedrückt, gibt es auf der Rheinstraße anscheinend eine Erfordernis kurze Abschnitte mit einer Radwegbenutzungspflicht auszustatten. Man könnte auch sagen, dass Willkür diese Benutzungspflicht treffender beschreibt.
Es muss schon eine sehr hohe Gefahr für den Radverkehr auf genau diesen Abschnitten der Fahrbahn herrschen, wenn Radfahrer für wenige Meter von der Fahrbahn auf einen Radweg gezwungen werden nur um den Rad Fahrenden dann nach kurzer Zeit wieder zum Wechsel auf die Fahrbahn scheuche. Man kann sich selbst denken, dass es gefährlicher ist, von der Fahrbahn auf einen Radweg und von dort wieder auf die Fahrbahn zu wechseln, als überhaupt nicht wechseln zu müssen. Warum wird so etwas angeordnet?
Außerdem sehe ich keinerlei besondere Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn. Man kann mich aber gerne darüber aufklären. Ich habe nichts dagegen dazu zu lernen. Im Gegenteil, die Gefahr wird erst durch diese Art der Verkehrsführung geschaffen.
Schauen wir also wie sich die Situation für Radfahrer darstellt.
Anfang der Rheinstraße, rechts ein Gehweg.
Von der Kreuzung Preuschwitzer Straße / Rheinstraße fahren wir auf der Fahrbahn in die Rheinstraße ein. Die ersten 150 Meter bis zum Holunderweg verläuft rechts nur ein Gehweg.
Hier beginnt der benutzungspflichtige Radweg.
Jetzt beginnt ein benutzungspflichter Radweg. Beschildert mit Verkehrszeichen 241 (Getrennter Fuß- und Radweg).
Nur eine Fußgängerampel führt geradeaus über die Kreuzung.
Der Radweg endet dann einfach an der Einmündung zur Klinikumallee. Nun steht man unvermittelt vor einer Fußgängerampel. Ob man die Kreuzung fahrend überqueren darf, kann ich leider nicht sagen. Fährt man über die Ampelanlage, kann man auf die Rechtsabbiegerspur der Klinikumallee einfahren um dann weiter auf der Fahrbahn der Rheinstraße fahren zu können. Eine bessere Alternative gibt es nicht, wenn man vorher auf dem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs war. Gedacht haben sich die Verantwortlichen bei dieser Art der Führung anscheinend nichts bzw. es wurde nicht vorgesehen den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen.
Keine legale Möglichkeit auf die linke Seite zu kommen.
Kurz nachdem man wieder auf die Fahrbahn eingefahren ist, kann man auf der linken Seite ein Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) erspähen. Wie man dorthin kommen soll, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Beamen ist leider noch nicht erfunden worden. (Ich habe das Schild leider nicht direkt ablichten können. Deshalb nur ein vergrößerter Bildausschnitt aus einem anderen Foto.)
Bis zum Kreisverkehr kann man jetzt auf der Fahrbahn fahren. Um den Kreisverkehr selbst, verläuft natürlich wieder ein benutzungspflichtiger Radweg. Darauf gehe ich hier aber nicht weiter ein. Das wäre vielleicht ein Thema für einen eigenen Artikel.
Schauen wir uns die entgegengesetzte Richtung an.
Die Rheinstraße kommend aus dem Kreisverkehr.
Vom Kreisverkehr kommend fährt man auf der Fahrbahn in die Rheinstraße ein. Rechts verläuft, zumindest anfangs, ein weit abgesetzter Fuß- und Radweg. Auf den kommt man aber nur, wenn man von der Neckarstraße aus östlicher Richtung kommt. Ca. 80 Meter vor dem Kreisverkehr kann man auf den Fuß- und Radweg einbiegen. Sieht man sehr schön auf Openstreetmap.
Vorher von dichtem Gebüsch verdeckt.
Nach ca. 440 Metern auf der Fahrbahn sieht man jetzt rechts auf einmal den gerade erwähnten Fuß- und Radweg, der jetzt parallel zur Fahrbahn verläuft. Noch muss man nicht auf den Radweg wechseln.
Hier beginnt die Benutzungspflicht für den Radweg.
Erst an der Einmündung Moselstraße steht ein Verkehrszeichen 241 (Getrennter Fuß- und Radweg). Somit muss man spätestens hier auf den Radweg wechseln. Ganze 160 Meter ist der benutzungspflichtige Teil des Radwegs lang kurz. Für Radfahrer ist es also für 160 Meter zu gefährlich auf der Fahrbahn.
Der Radweg endet einfach ohne sichere Überleitung.
Der Radweg endet abrupt und ein Fußweg beginnt. Immerhin gibt es kurz vorher eine Bordsteinabsenkung, so dass man leichter auf die Fahrbahn einfahren kann. Laut aktueller Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (z. B. ERA 2010) ist eine sichere Überleitung auf die Fahrbahn einzurichten.
An Radwegenden wird der Radverkehr durch entsprechende Bordführungen oder Schutzinseln baulich vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt auf die Fahrbahn geführt. Im Verlauf der Strecke empfiehlt sich eine Verflechtungslänge von 10 bis 20 m, die als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ausgeführt ist.Zitat ERA 2010
Wie man auf dem Bild sieht, wurde hier gar nichts eingerichtet.
Lösung für alle oben aufgeführten Probleme:
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
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