Verbot für Radfahrer vs. benutzungspflichtiger Radweg

Der Nordring in Bayreuth ist auch so eine Straße, an der man den Stellenwert des Radverkehrs in dieser Stadt erkennt. Nämlich: Irgendwie und irgendwo werden diese komischen Radfahrer schon fahren, Hauptsache sie stören nicht den RICHTIGEN Verkehr.
Zum kompletten Nordring wird es noch einen eigenen Beitrag geben.

Heute soll es nur um zwei Verkehrszeichen gehen.
Wir befinden uns am Anfang der Straße „Nordring“ Kreuzung „Feustelstraße“, „Meistersingerstraße“, „Cottenbacher Straße“

Rechts im Bild ein VZ 254 "Verbot für Radfahrer", links ein VZ 240 "Gemeinsamer Fuß- und Radweg".

Rechts ein VZ 254 „Verbot für Radfahrer“, links ein VZ 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“.

Das Schild in groß.

Das rechte Schild „Verbot für Radfahrer“ in groß.

Das Schild 254 „Verbot für Radfahrer“ gilt für die komplette Straße, also auch für den linkseitigen Gehweg. Nun haben wir aber auf dem Gehweg ein Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“. Dies ordnet eine Benutzungspflicht für Radfahrer auf diesem Teil der Straße an. Allein dieses Schild gibt also schon an, dass Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, außer der Fuß- und Radweg ist unzumutbar bzw. unbenutzbar.

Unbenutzbar ist ein Radweg beispielsweise:
  • wenn Autos darauf parken und eine Weiterfahrt verhindern
  • durch Schneemassen, die ein befahren nicht möglich machen
  • wenn (ständig) Scherben auf dem Weg liegen
  • wenn andere Gegenstände den Weg blockieren

Nun haben wir also zwei Zeichen, die unterschiedliches anweisen. Einmal darf man die komplette Straße (Gehweg ist Teil der Straße) nicht befahren, einmal muss man den Gehweg befahren.

1. Interpretation
Die beiden Verkehrszeichen widersprechen sich. Somit wäre die Anordnung der Verkehrszeichen nichtig und man dürfte die Schilder ignorieren.
2. Interpretation
Ohne das Zeichen 254 „Verbot für Radfahrer“ könnte man bei Unbenutzbarkeit (siehe oben) des Fuß- und Radwegs auf die Fahrbahn ausweichen. Will man auch das verhindern, kann man eben dieses VZ 254 aufstellen. Damit müssen Radfahrer bei Unbenutzbarkeit entweder schieben, oder sie müssen sich einen komplett anderen Weg suchen. Somit widersprechen sich auch die beiden Verkehrszeichen nicht.

Man kann sich jetzt trefflich darüber streiten, welche Interpretation denn richtig wäre und was sich die Stadt überhaupt dabei gedacht hat.
Dies alles soll nur als Beispiel dienen, was man als Radfahrer beachten muss oder kann, um regelkonform unterwegs zu sein. Zugegeben mag das ein extremes Beispiel sein. Aber eben auch ein Beispiel, dass sich die Stadt über den Radverkehr keine wirklichen Gedanken macht.

Nach nur 70 Metern gilt kein "Verbot für Radfahrer" mehr.

Nach nur 70 Metern gilt kein „Verbot für Radfahrer“ mehr.

Dass sich die Stadt nämlich doch nichts dabei gedacht hat, sieht man dann an der nur 70 Meter entfernten nächsten Einmündung „Gutenbergstraße“. Kommt man von eben dieser Straße und biegt links auf den Nordring ab, muss man zwar auf dem linkseitigen Fuß- und Radweg fahren, aber ein Verkehrszeichen 254 „Verbot für Radfahrer“ sucht man vergeblich. Somit darf man dann spätestens ab hier bei Unbenutzbarkeit des Fuß- und Radwegs auf die Fahrbahn ausweichen.

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Nordring Verbot für Radfahrer

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Nordring - Verbot für Radfahrer 1: 49.953022, 11.572777
Nordring - Verbot für Radfahrer 2: 49.952946, 11.571854
Veröffentlicht unter Bayreuth, Beschilderung, Radwege Getagged mit: , ,
3 comments on “Verbot für Radfahrer vs. benutzungspflichtiger Radweg
  1. Fabian sagt:

    Wie ist das eigentlich in der Praxis gedacht? Ich konzentriere mich auf den dichten Verkehr, Ampeln etc. und nehme das VZ 254 auf Höhe des Vorfahrtschildes (Oberstes Bild) war.
    Eigentlich ist es doch nun zu spät sicher auf den Radweg links zu wechseln. Nach rechts wäre eventuell möglich, falls existent.
    Oder gibt es ein Schild, das vorher schon warnt?

    • Martin sagt:

      Fabian, du siehst das richtig. Es gibt vorher keinen Hinweis auf ein Fahrbahnverbot. Im Zweifel steht man dann vor dem Schild und denkt sich: Ok, und jetzt?
      Aber das behandel ich dann in meinem Artikel zum Nordring, der vielleicht nächste oder übernächste Woche erscheint.

  2. Fabian sagt:

    Danke. Ich bin gespannt…

1 Pings/Trackbacks für "Verbot für Radfahrer vs. benutzungspflichtiger Radweg"
  1. […] einigen Tagen habe ich über den “Schilderstreich” auf dem Nordring geschrieben. Jetzt wird die restliche Führung des Radverkehrs auf dem Nordring in […]

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