Eine Stadt muss sich nicht wundern, wenn man folgende Verkehrsführung bewundern darf, dass sich manche Radfahrer denken, man dürfe auf Gehwegen generell mit dem Rad fahren.
So züchtet man Gehwegradler. Besser kann man es kaum machen, wenn man dieses Ziel verfolgt.
Hier wird tatsächlich eine Radwegfurt auf einen Gehweg geleitet. Was denkt wohl der gemeine Verkehrsteilnehmer? Das man hier auf dem Gehweg fahren muss bzw. soll.
Vor der Kreuzung ist der Weg als benutzungspflichtiger getrennter Fuß- und Radweg (VZ 241) gekennzeichnet. Somit kommt man als Radfahrer zwangsläufig auf diese Furt.
Vor der Kreuzung ist der Weg als benutzungspflichtiger getrennter Fuß- und Radweg (VZ 241) gekennzeichnet. Somit kommt man als Radfahrer zwangsläufig auf diese Furt.
Diese Stelle habe ich der Stadt gemeldet. Eine Antwort habe ich auch nach 6 Monaten nicht erhalten. Es scheint so, als wäre es in Ordnung, Radfahrer auf einen Gehweg zu leiten, anstatt eine sichere Überleitung auf die Fahrbahn einzurichten.
[…] weiteres schönes Beispiel gibt es im Artikel “So züchtet man Gehwegradler” auf […]