Wie komme ich auf den Radweg?

Vor einigen Tagen habe ich über den „Schilderstreich“ auf dem Nordring geschrieben.
Jetzt wird die restliche Führung des Radverkehrs auf dem Nordring in Augenschein genommen.

Beginnen wir gleich mit der Frage aus der Artikelüberschrift:
Wie komme ich, von der Meistersingerstraße kommend, auf den linksseitig benutzungspflichtigen Radweg auf dem Nordring?
Vornweg müsste man noch fragen: Wann sehe ich, dass ich nicht auf der Fahrbahn fahren darf, sondern dass auf der linken Seite ein Radweg benutzungspflichtig ausgeschildert ist?

Linksseitige Radwege sollten innerorts nur die absolute Ausnahme sein. Die Unfallgefahr auf linksseitigen Radwegen gegenüber der Fahrbahn ist um ein vielfaches höher.
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.VwV StVO
Kaum zu sehende Verkehrszeichen.

Kaum zu sehende Verkehrszeichen.

Auf dem Bild sieht man den Beginn der Straße Nordring, rechts befindet sich die Cottenbacher Straße. Im Hintergrund kann man das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) erahnen. Falls man nach links schaut, erkennt man das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg). Aber wieso sollte man eigentlich nach links schauen? Wie erkennt man das Schild eigentlich bei Dunkelheit? Oder wenn gerade ein entgegenkommender LKW das Verkehrszeichen verdeckt?
Also, wenn man wirklich nach rechts, links und nach vorne auf weit entfernte Verkehrszeichen schaut, während man sich in einer Kreuzung befindet, könnte man das VZ 240 auf der linken Seite vielleicht sehen.
Radampel. Von hier soll man auf den Radweg kommen.

Radampel. Von hier soll man auf den Radweg kommen.

Zeit die Situation zu begreifen hat man theoretisch bis kurz vor der querenden Rad- und Fußgängerampel (auf Höhe, wo der orangene LKW zu sehen ist).
Erkennt man den linksseitig benutzungspflichtigen Radweg nicht, fährt man eben weiter auf der Fahrbahn. Aber leider prangt dann dort das VZ 240 (Verbot für Radfahrer), welches man dann vielleicht nach der Ampel auch mal sieht. Blöd, dann begeht man eben eine Ordnungswidrigkeit. Beim nächsten Mal weiß man es ja besser…

Nun wollen wir aber wirklich zur Ausgangsfrage kommen:
Wie komme ich auf den Radweg?
Erkennt man die Situation noch während man sich in der Kreuzung befindet (siehe oben), hat man die Chance auf den Radweg zu gelangen.

  • Man könnte von der Fahrbahn nach links auf den Fuß- und Radweg abbiegen (auf Höhe des orangenen LKWs). Eine durchgezogene Linie existiert dort nicht, da sich dort die Führung des Rad- und Fußverkehrs der Ampel befindet. Meiner Meinung nach dürfte man das. 100 Prozent sicher bin ich mir aber nicht. Außerdem wären bestimmt die Fahrzeugführer, die hinter einem fahren nicht sehr begeistert, wenn man wegen Gegenverkehr nicht sofort links abbiegen kann. Aber das kann einem eigentlich egal sein.
  • Man könnte von der Fahrbahn auf die rechts liegende Fußgängerampel wechseln. Allerdings müsste man diese doch schiebend überqueren. Danach kann man die Rad- und Fußgängerampel benutzen, um auf die Seite mit dem Radweg zu gelangen. Auch keine wirklich elegante Lösung.
  • Man biegt in die Cottenbacher Straße nach rechts ein, wendet dann nach kurzer Zeit und fährt auf die Mittelinsel. Dann benutzt man, wie bei Lösung 2, die Rad- und Fußgängerampel. Naja, sehr umständlich und wenden birgt immer gewisse Risiken.
  • Man gelangt gar nicht auf den Radweg, sondern fährt weiter auf der Fahrbahn und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit.
Ist man dann irgendwie auf dem linksseitigen Radweg angekommen, gilt es insgesamt drei Kreuzungen zu queren (Gutenbergstraße, Spinnereistraße, An der Feuerwache). Dabei sollte man wirklich sehr vorsichtig sein. Fahrzeugführer rechnen einfach nicht mit Radfahrern, die von der linken Seite kommen. Auch wenn Schilder darauf hinweisen. Also immer bremsbereit sein. Immerhin gibt es keine Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken oder sonstigen Gebäuden.

Rechts steht das Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg).

Rechts steht das Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg).

Möchte man auf den Mainradweg abbiegen, kann man das über die Straße „Herzogmühle“ tun. Dazu muss man die Fahrbahn queren. Immerhin wurde ein kurzes Stück des Bordsteins abgesenkt.
Aber dank des auf der rechten Seite stehenden VZ 240 müsste eigentlich jeder Radfahrer auf die rechte Seite wechseln, oder etwa nicht? Ob das so gewollt ist, kurz vor der Kreuzung?

Radfahrerampel Richtung Dr.-Würzburger-Straße

Radfahrerampel Richtung Dr.-Würzburger-Straße

Radfahrerampel Richtung Kulmbacher Straße

Radfahrerampel Richtung Kulmbacher Straße

Wahrscheinlich nicht. Fährt man weiter auf der linken Seite kommt man an diese zwei Ampelanlagen mit Radfahrersymbol in der Streuscheibe.
Von West nach Ost – Richtung Feustelstraße
Natürlich ist auch in diese Richtung der Radweg benutzungspflichtig ausgeschildert. Wenigstens fährt man jetzt auf der rechten Seite, so wie das normalerweise in Deutschland vorgesehen ist.

Extra Rechtsabbiegespur und leicht verschwenkter Radweg.

Extra Rechtsabbiegespur und leicht verschwenkter Radweg.

Vorsichtig sollte man mindestens an der Kreuzung Gutenbergstraße sein. Dort wird der Radweg leicht verschwenkt (Sowas wird sehr gerne außerorts gemacht und ist einfach nur gefährlich.) und die Rechtsabbieger könnten ohne abzubremsen abbiegen, dank der extra Rechtsabbiegespur.

Hinweis für die Radfahrer, wie man fahren soll.

Hinweis für die Radfahrer, wie man fahren soll.

Erklärschilder gibt es öfter für den Radverkehr. Kein Wunder bei solchen Radverkehrsführungen. Schön, dass die Planer dadurch indirekt zugeben, dem Radfahrer mit undurchsichtigen Führungen in die Irre zu führen oder zur Verzweiflung bringen zu wollen.
Möchte man in die Cottenbacher Straße, muss man jedenfalls zwei Ampelanlagen überqueren.

Fahrradpiktogramm mit Richtungspfeilen schickt den Radfahrer auf die Fahrbahn.

Fahrradpiktogramm mit Richtungspfeilen schickt den Radfahrer auf die Fahrbahn.

Fährt man geradeaus in die Feustelstraße sieht man diese „schöne“ Bodenmalerei. Rechtlich hat dies übrigens keinerlei Bedeutung. Man dürfte also auf dem vermeintlichen Gehweg weiterfahren, da es keine entsprechende Beschilderung gibt, die das Ende des Radwegs anzeigt. Aber ganz eindeutig will man den Radverkehr wohl auf die Fahrbahn leiten. War es auf dem Nordring anscheinend noch zu gefährlich für Radfahrer auf der Fahrbahn, scheint dies auf der Feustelstraße nicht mehr so zu sein.
Fazit
Mindestens der linksseitige Radweg ist sehr gefährlich. Wie oben erläutert, soll innerorts grundsätzlich kein linker Radweg angeordnet werden. Außerdem gibt es keine vernünftige Möglichkeit überhaupt auf den linken Radweg aufzufahren.
Das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) wurde nur einmal auf dem Nordring angeordnet. Eine Wiederholung an den nachfolgenden Kreuzungen ist nicht vorhanden. Auch ist in der Gegenrichtung nirgends ein VZ 254 zu finden. Somit wurde dieses Schild anscheinend nur aufgestellt, um zu verdeutlichen, dass es für Radfahrer einen benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Seite gibt. Schon allein dadurch ist die Anordnung des VZ 254 schlicht unzulässig.
In der jetzigen Situation wird der Radverkehr unnötig gefährdet und ausgebremst.

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Nordring

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Nordring - Cottenbacher Straße: 49.953180, 11.573582
Nordring - Spinnereistraße: 49.952960, 11.567928
Nordring - An der Feuerwache: 49.952580, 11.565074
Nordring - Herzogmühle: 49.951109, 11.562177
Nordring - Gutenbergstraße: 49.952828, 11.571811
Nordring: 49.952994, 11.573206
Nordring - Feustelstraße: 49.953049, 11.573850
Nordring - Cottenbacher Straße 2: 49.953132, 11.573217
Nordring - Kulmbacher Straße: 49.950461, 11.561249
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Bilda aus Schilda

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