Unklare Verkehrsregelung

Eigentlich wollte ich nur ein unsinniges Verkehrszeichen an der Kreuzung Hohenzollernring / Hindenburgstraße (Rotmaincenter) ablichten. Durch den kürzlichen Unfall zwischen einer Radfahrerin und einem Autofahrer habe ich mir allerdings die komplette Verkehrssituation für den Radverkehr an dieser Kreuzung angeschaut.

Viel unklarer und gefährlicher hätte man die Kreuzung nicht gestalten können. Es ist unglaublich was hier dem Radverkehr abverlangt wird. Unzählige unterschiedliche Regelungen verwirren sogar den regelkundigsten Radfahrer. Man muss sich nicht wundern, wenn dann jeder so fährt wie er möchte, weil man einfach nicht mehr durchblickt.

Fangen wir einfach mal an.

Das Schild Verbot für Radfahrer.

Das Schild Verbot für Radfahrer.

Man kommt „Am Mühltürlein“, eine Fußgängerzone mit Radfahrer frei, Richtung Hohenzollernring an oben erwähnten unsinnigen Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) vorbei. Nach der Kreuzung wird das Schild nicht wiederholt. Warum wird vor einer Kreuzung das Rad fahren verboten? Welche Intention haben die Verantwortlichen bei dieser Beschilderung? Für mich macht es einfach keinen Sinn. Also muss man hier absteigen und schieben. Wann darf man wieder aufsteigen und weiterfahren? Vermutlich schon kurz nach dem Schild, spätestens wenn man sich auf der Kreuzung befindet oder, wenn man links bzw. rechts am Hohenzollernring weiterfährt.

Das Verkehrszeichen 240 an der Seite des Gehwegs.

Das Verkehrszeichen 240 an der Seite des Gehwegs.

Fährt man links herum kommt man an eine Ampel mit einem Radfahrersymbol. Zu der Ampel kommen wir gleich. Leider weiß man nicht wirklich, ob man überhaupt links herum fahren darf. Vielleicht muss man auch schieben?
Kurz nach der Ampel sehen wir dann ein Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) mit einem Zusatzzeichen, dass hier Radverkehr in beiden Richtungen vorgeschrieben ist, vorbei. Also darf und muss man doch linksseitig fahren.

Diese Ampel darf man Rad fahrend überqueren.

Diese Ampel darf man Rad fahrend überqueren.

Zurück zur Ampel mit dem Radfahrersymbol. Hier darf man als Radfahrer fahrend die Fahrbahn überqueren.

Hier muss man auf der linken Seite weiterfahren.

Hier muss man auf der linken Seite weiterfahren.

Wenn man geradeaus weiterfahren möchte, muss man dies auf dem benutzungspflichtigen linken Radweg tun. Rechts, wo die Radfahrerin steht, befindet sich eine Fußgängerampel. Über diese darf man nur schieben. Auf der anderen Seite befindet sich ein Fußweg ohne irgendwelche Freigaben.

Hinweis, dass man hier nicht auf dem Gehweg fahren darf.

Hinweis, dass man hier nicht auf dem Gehweg fahren darf.

Will man aber nach der Ampel links weiterfahren, darf man das nicht auf dem Gehweg. Das Verkehrszeichen, eigentlich überflüssig, weist ausdrücklich nochmals darauf hin. Also zurück über die Ampel und dort auf der linken Seite am Hohenzollernring entlang.

Ein Gehweg mit Radfahrerfreigabe.

Ein Gehweg mit Radfahrerfreigabe.

Kommt man von Richtung ZOH zur Kreuzung Am Mühltürlein / Hohenzollernring steht nach einiger Zeit am Gehweg ein Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei). Wie man aber als Radfahrer überhaupt bis zu dem Schild kommt, bleibt unklar. Anscheinend endet die Fußgängerzone erst bei diesem Schild. Die Fußgängerzone befindet sich dann auch nur auf dem Gehweg und nicht auf der kompletten Straße. Sehr seltsam. Immerhin muss man diesmal nicht auf der linken Straßenseite fahren, man darf es aber.

Eine Fußgängerampel am Hohenzollernring.

Eine Fußgängerampel am Hohenzollernring.

Man kommt dann an die Fußgängerampel, an der man den Hohenzollernring überqueren kann. Aber Vorsicht. Nur schiebend darf man die Ampel als Radfahrer benutzen. Auf der anderen Seite wartet ein Gehweg ohne Freigabe für Radfahrer.

Hier darf man entlangfahren.

Hier darf man entlang fahren.

Will man auf die andere Seite des Hohenzollernrings, sollte bzw. muss man der Radverkehrsführung folgen. Erst über die Ampel Am Mühltürlein und dann gleich rechts die Ampel (siehe weiter oben) über den Hohenzollernring. Wissen kann man das als ortsfremder Radfahrer nicht. Wer kommt schon auf die Idee die ganze Zeit auf der linken Straßenseite fahren zu müssen?

Hier darf man auf dem Gehweg fahren.

Hier darf man auf dem Gehweg fahren.

Auch aus Richtung Am Mühltürlein zur ZOH darf man als Radfahrer auf dem Gehweg fahren. Im Hintergrund sieht man dann tatsächlich den Beginn einer Fußgängerzone. Das Schild steht rechts an der Fahrbahn. Somit erstreckt sich die Fußgängerzone auf jeden Fall über die Fahrbahn und alle Autos fahren hier eigentlich illegal. Soll ich darüber lachen oder weinen?

Zusammenfassend haben wir also folgende Situation.
Blickrichtung ist von „Am Mühltürlein“ (Fußgängerzone) auf die Kreuzung:
  • Geradeaus (Am Mainflecklein) auf der linken Seite ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg.
  • Geradeaus (Am Mainflecklein) auf der rechten Seite ein Gehweg.
  • Links (Hohenzollernring) ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. An der Ampel dürfen Radfahrer fahren.
  • Links gegenüber ein Gehweg.
  • Rechts (Hohenzollernring) ein Fußweg mit VZ 1022-10 (Radfahrer frei) in beiden Richtungen. An der Ampel dürfen Radfahrer nur schieben.
  • Rechts gegenüber ein Gehweg.

So schaut einfach keine stetige, nachvollziehbare und sichere Führung des Radverkehrs aus.

Es gibt noch unzählige weitere Probleme, die durch diese Art der Führung auftreten.
Beispiel: Man kommt fahrend auf der Fahrbahn aus Richtung ZOH auf die Kreuzung zu und will diese geradeaus überqueren. Nach der Kreuzung muss man irgendwie auf die linke Seite auf den benutzungspflichtigen Radweg kommen.
Man kommt aus Richtung Wittelsbacher Ring (Süden) auf dem benutzungspflichtigen Radweg am Hohenzollernring entlang und will geradeaus die Kreuzung überqueren. Nach der Kreuzung hört der benutzungspflichtige Radweg einfach auf. Wie kommt man sicher auf die Fahrbahn?

Lösungen:

Das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) muss entfernt werden.
Die benutzungspflichtigen Radwege sind aufzuheben, damit man legal auf der Fahrbahn fahren darf.
Eine nachvollziehbare und stetige Führung für Radfahrer, die nicht auf die Fahrbahn wollen ist anzustreben und umzusetzen.

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Kreuzung Hohenzollernring - Hindenburgstraße

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Am Mühltürlein: 49.945441, 11.571806
Hohenzollernring / Hindenburgstraße: 49.945362, 11.571463
Hohenzollernring / Hindenburgstraße 2: 49.945455, 11.571318
Am Mainflecklein: 49.945618, 11.571178
Hohenzollernring / Hindenburgstraße 3: 49.945452, 11.571152
Hohenzollernring / Hindenburgstraße 4: 49.945845, 11.572251
Hohenzollernring / Hindenburgstraße 5: 49.945624, 11.571795
Am Mühltürlein 2: 49.945479, 11.571731
Hohenzollernring / Hindenburgstraße 6: 49.945573, 11.571897
Veröffentlicht unter Bayreuth, Beschilderung, Radwege Getagged mit: , , ,
2 comments on “Unklare Verkehrsregelung
  1. Ich setz noch eins drauf: Wenn ich vom Mühltürlein Richtung ZOH komme, beginnt eine Fußgängerzone.
    Und in dieser Fußgängerzone stehen/fahren illegal jede Menge Busse!
    Die dürfen das gar nicht!
    Es gibt in dieser Fußgängerzone nur das „Fahrrad frei“ Schild, „Busse frei“ gibt es nicht!
    Aber das fällt in Bayreuth niemandem auf….

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Bilda aus Schilda

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